Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mars Krankenfahrten ist unter anderem in den Regionen Nürnberg, Erlangen, Oberasbach, Bayreuth, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Erfurt, Dortmund und Leipzig tätig. Die tatsächliche Verfügbarkeit hängt vom Abholort, der Fahrtart, der erforderlichen Fahrzeugausstattung, der aktuellen Kapazität und gegebenenfalls vom zuständigen Kostenträgervertrag ab.
Bitte fragen Sie die Verfügbarkeit über unsere Hotline unter +49 911 4773232 an. Eine Anfrage, eine unverbindliche Planung oder eine automatische Eingangsbestätigung begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Fahrt. Die Beförderung beginnt erst mit dem tatsächlichen Einstieg des Fahrgasts in das Fahrzeug.
Mehr über unsere StandorteJa. Spontane Fahrten können über unsere Hotline unter +49 911 4773232 angefragt werden. Unsere Disposition prüft die aktuelle Verfügbarkeit und kann die Anfrage unverbindlich in die Planung aufnehmen.
Eine Durchführung, ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Abholzeit oder eine bestimmte Ankunftszeit können nicht garantiert werden. Die Statusmeldung „Fahrt geplant“ ist unverbindlich und stellt keine Beförderungsbestätigung oder verbindliche Zusage dar.
Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig über eine Stornierung. Für eine nicht durchgeführte Beförderung wird grundsätzlich keine Beförderungsvergütung berechnet.
Eine automatische Stornogebühr, Leerfahrtpauschale oder Berechnung des vollständigen Fahrpreises erfolgt nicht. Gesetzliche Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt, wenn ein Ausfall schuldhaft verursacht wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Geschäftskunden können im jeweiligen Vertrag abweichende Regelungen über nachweisbare Schäden vereinbart werden.
Eine private Beförderung kann grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung angefragt werden. In diesem Fall erfolgt keine Abrechnung als gesetzliche Krankenfahrt über die Krankenkasse. Die Fahrt ist privat zu bezahlen.
Eine Erstattung durch die Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger kann nicht zugesagt werden. Ob eine Kostenerstattung möglich ist, muss der Fahrgast selbst mit seinem Kostenträger klären und gegebenenfalls beantragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten, insbesondere die medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls eine vorherige Genehmigung, bleiben unberührt.
Eine Buchung über eine externe Plattform erfolgt nach den Bedingungen dieser Plattform. Sie begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Kostenübernahme durch eine Krankenkasse.
Bei einer abrechnungsfähigen gesetzlichen Krankenfahrt kann die gesetzliche Zuzahlung anfallen. Sie beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung anfällt, hängt vom Einzelfall, dem Kostenträgervertrag und einer etwaigen Zuzahlungsbefreiung ab. Bitte legen Sie einen Befreiungsnachweis vor, sofern Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.
Für private Beförderungen gelten die jeweils vereinbarten privaten Preise. Die gesetzliche Zuzahlungsregelung gilt dafür nicht automatisch.
Die Abrechnung richtet sich nach dem jeweiligen Kostenträgervertrag, dem Standort, der Fahrtart und den gesetzlichen Voraussetzungen. Bitte teilen Sie uns vor der Fahrt Ihre Krankenkasse und die für die Abrechnung erforderlichen Daten mit.
Eine Kostenübernahme oder eine reibungslose Abrechnung kann erst nach Prüfung des konkreten Einzelfalls zugesagt werden. Eine Beförderung stellt keine Garantie dafür dar, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dies gilt insbesondere, wenn eine erforderliche Verordnung, Genehmigung oder sonstige Abrechnungsvoraussetzung fehlt.
Einzelne Fahrzeuge können aufgrund einer gesonderten Zusammenarbeit mit einem Plattform- oder Vermittlungspartner weitere Markenkennzeichen tragen. Maßgeblich für die konkrete Beförderung sind der jeweilige Auftrag, der tatsächliche Vertragspartner und die vereinbarten Leistungsbedingungen.
Eine Buchung über eine Plattform begründet nicht automatisch eine gesetzliche Krankenfahrt, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder einen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug beziehungsweise einen bestimmten Fahrer. Eine konkrete Zusammenarbeit mit einer Plattform wird nur im Rahmen der jeweils vereinbarten und datenschutzrechtlich freigegebenen Prozesse durchgeführt.
Die jeweils eingesetzten Fahrer müssen über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen, Einweisungen und Qualifikationen verfügen. Der Umfang der Beförderungsleistung richtet sich nach der konkreten Fahrt, dem eingesetzten Fahrzeug und den gesetzlichen sowie vertraglichen Anforderungen.
Mars erbringt keine medizinische Behandlung, Pflege, medizinische Überwachung, professionelle Hebe- oder Tragehilfe und keinen qualifizierten Krankentransport mit medizinischer Betreuung. Bei medizinischen Notfällen ist der Rettungsdienst unter 112 zu verständigen.
Ein Fahrzeug wartet grundsätzlich nicht während der gesamten Behandlung am Behandlungsort. Hin- und Rückfahrt werden getrennt disponiert. Eine Rückfahrt muss bereits im Auftrag vermerkt oder gesondert über die Disposition angefragt und eingeplant worden sein.
Der Fahrer darf eine Anfrage für eine Rückfahrt an die Disposition weiterleiten, aber keine Rückfahrt selbst verbindlich zusagen. Eine automatische Wartezeit von 15 Minuten wird nicht zugesichert. Wartezeiten werden nur übernommen oder berechnet, wenn sie im jeweiligen Auftrag, im Kostenträgervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen sind.
Eine Rückfahrt muss entweder bereits im Auftrag vermerkt oder gesondert über die Disposition angefragt werden. Der Fahrer kann den Wunsch nach einer Rückfahrt an die zentrale Disposition weiterleiten.
Er darf die Rückfahrt jedoch nicht selbst verbindlich zusagen. Die Disposition prüft die Verfügbarkeit und entscheidet, ob die Rückfahrt eingeplant werden kann. Eine Rückfahrt gilt erst dann als disponiert, wenn sie im Auftrag vermerkt oder ausdrücklich durch die Disposition eingeplant wurde.
Eine Begleitperson kann mitgenommen werden, wenn dies vorher angegeben wurde und ausreichende Sitzplatzkapazität vorhanden ist. Die Mitnahme muss organisatorisch möglich sein und darf die sichere Durchführung der Fahrt nicht beeinträchtigen.
Bei Sammelfahrten ist die Mitnahme von Begleitpersonen grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte hinsichtlich notwendiger Begleitung und Assistenzhunden bleiben unberührt. Assistenz- und Blindenführhunde dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben mitgeführt werden.
Ja. Mars kann geeignete Rollstühle für die Beförderung bereitstellen. Die Beförderung im Rollstuhl setzt voraus, dass das eingesetzte Fahrzeug, die Rollstuhlaufnahme und die Sicherungssysteme für den konkreten Fahrgast und Rollstuhl geeignet sind.
Pro Fahrzeug steht grundsätzlich ein Rollstuhlplatz zur Verfügung. Rollstuhlfahrten werden an den Mars-Standorten angeboten, müssen aber anhand der konkreten Fahrzeug- und Rollstuhldaten geprüft werden.
Ein eigener, zusammenklappbarer Rollstuhl kann zusätzlich mitgenommen werden, wenn er in das Fahrzeug passt und höchstens 20 kg wiegt. Diese 20-kg-Grenze betrifft ausschließlich einen zusätzlich mitgeführten, zusammengeklappten privaten Rollstuhl. Sie ist keine allgemeine Gewichtsgrenze für den Fahrgast oder für die Beförderung eines Fahrgasts im Rollstuhl.
Eine bestimmte Fahrzeugausstattung oder eine Beförderung im Rollstuhl kann erst nach Prüfung der konkreten Maße, des Gesamtgewichts und der vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten zugesagt werden. Die technische Eignung des eingesetzten Fahrzeugs ist maßgeblich.
Übliches persönliches Gepäck kann mitgenommen werden, sofern es sicher verstaut werden kann und die Beförderung nicht beeinträchtigt. Schweres, sperriges, gefährliches oder nicht sicher verstaubares Gepäck kann abgelehnt werden.
Besonderes oder umfangreiches Gepäck muss vor der Fahrt angemeldet werden. Eine Beförderung ist nur möglich, wenn Mars sie ausdrücklich bestätigt und das Gepäck im eingesetzten Fahrzeug sicher untergebracht werden kann. Ein Anspruch auf das Tragen oder Verladen schweren Gepäcks besteht nicht.
Die Bezeichnungen „Mars Krankenfahrten“ und „Mars Holding“ können als Marken- oder Unternehmensbezeichnungen verwendet werden. Für Beförderungsverträge, die unter den B2B-Bedingungen von Mars geschlossen werden, ist ausschließlich die Mars Personentransport GmbH Vertragspartnerin und Zahlungsgläubigerin.
Andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe werden nur dann Vertragspartnerin, wenn dies ausdrücklich in den jeweiligen Vertragsunterlagen angegeben ist. Maßgeblich ist daher insbesondere, welche Gesellschaft auf der Auftragsbestätigung, dem Vertrag und der Rechnung genannt wird.
Fahrten ohne ärztliche Verordnung werden, sofern sie angeboten und durchgeführt werden, als private Beförderungen abgerechnet. Die Kosten trägt grundsätzlich der Auftraggeber beziehungsweise die beförderte Person nach der vereinbarten Preisgrundlage.
Eine nachträgliche Erstattung durch die Krankenkasse wird nicht zugesagt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Fahrkosten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und bei medizinisch notwendigen, entsprechend nachgewiesenen Fahrten.
Derzeit bietet Mars im Rahmen der Standardleistungen grundsätzlich sitzende Beförderungen und Rollstuhlfahrten an. Tragestuhlfahrten und Liegendfahrten sind derzeit nicht Bestandteil des regulären Leistungsangebots.
Eine medizinische Betreuung, das Heben oder Tragen von Personen, das Umsetzen von Personen sowie ein qualifizierter Krankentransport werden nicht angeboten. Eine spätere Erweiterung des Leistungsangebots bleibt vorbehalten und bedarf einer gesonderten Prüfung.
Eine gelegentliche, situationsabhängige Hilfe beim Ein- und Aussteigen kann möglich sein. Sie stellt jedoch keine eigenständige, garantierte Assistenz-, Pflege- oder medizinische Leistung dar.
Mars hebt, trägt oder setzt keine Personen um. Wenn ein Fahrgast beim Weg zum Fahrzeug, beim Einsteigen, beim Aussteigen oder am Zielort körperliche Unterstützung benötigt, muss der Auftraggeber beziehungsweise die Einrichtung geeignete Hilfspersonen bereitstellen. Die sichere Aufnahme und Sicherung eines geeigneten Rollstuhls im Fahrzeug bleibt Teil der Beförderungsleistung.
Anfragen können über die Hotline unter +49 911 4773232, per E-Mail, über den autorisierten Business-Messaging-Account der Hotline oder über das Website-Anfrageformular übermittelt werden.
Eine Anfrage, eine automatische Eingangsbestätigung, die Mitteilung „Antwort steht aus“, eine vorläufige Reservierung, die Zuordnung eines Fahrzeugs oder die Meldung „Fahrt geplant“ sind unverbindlich. Sie stellen keine Annahme, keine verbindliche Buchungsbestätigung und keine Garantie für die Durchführung der Fahrt dar.
Maßgeblich sind die ausdrücklich mitgeteilten Vertragsbedingungen und die tatsächliche Durchführung der Beförderung. Gesundheitsdaten dürfen nur über dafür vorgesehene und freigegebene Kommunikationswege übermittelt werden.
Datenschutzkontakt und zugleich bestellter externer Datenschutzbeauftragter für Mars ist:
C-ROWN Dienstleistungsgesellschaft mbH
Rothenburger Str. 451
90431 Nürnberg
Deutschland
Telefon:
+49 911 477605
E-Mail:
info@c-rown.com
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, HRB 38937
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE342953120
Die ausführlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Gesundheitsdaten, Empfängern, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

